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   BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84   

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https://dejure.org/1985,16651
BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84 (https://dejure.org/1985,16651)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1985 - 1 RA 5/84 (https://dejure.org/1985,16651)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1 RA 5/84 (https://dejure.org/1985,16651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträgliche Zulassung der Revision - Antrag eines Beteiligten - Hinterbliebenenrente - Anrechnung weiterer Zeiten

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    Auszug aus BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84
    Die Entscheidung des 10. Senats (aaO) ist nämlich durch den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 18. November 1980 in BSGE 51, 23 : SozR 1500 S 161 Nr. 27 überholt.
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 114/79

    Sozialversicherung - Heimatlose Ausländer

    Auszug aus BSG, 30.01.1985 - 1 RA 5/84
    In seiner Entscheidung vom 18. Februar 1981 in BSGE 51, 198 : SozR 6561 Art. 5 Nr. 5 hat der Senat hierzu ausgeführt: Der Anwendbarkeit des deutsch-jugoslawischen Vertrags und des VertragsG stehe entgegen, daß der Kläger nicht Deutscher iS des Art. 116 GG sei.
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 2/09 R

    Krankenversicherung - keine Versicherungspflicht bei Anspruch auf Krankenhilfe

    Nachdem der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 18.11.1980 (GS 3/79, BSGE 51, 23 = SozR 1500 § 161 Nr. 27) entschieden hatte, dass das Revisionsgericht an einen nachträglichen Beschluss des SG über die Zulassung der Sprungrevision auch bei dessen Fehlerhaftigkeit gebunden ist, jedenfalls soweit eine wirksame Entscheidung ohne schwerste Mängel vorliegt, haben der 1. und 3. Senat des BSG nachträgliche Beschlüsse über die Zulassung der Revision durch das SG als bindend angesehen, obwohl eine formgerechte Zustimmungserklärung nach ihrer Auffassung nicht vorlag, und damit eine eigene Prüfungskompetenz verneint (vgl BSG, Urteil vom 30.1.1985, 1 RA 5/84, SozR 1500 § 161 Nr. 31, zu einer dem Antrag nicht beigefügten Zustimmungserklärung, und Beschluss vom 14.6.1995, 3 RK 21/94, USK 95167, zu einer nach damaliger Auffassung nicht der Schriftform entsprechenden Zustimmungserklärung) .
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Im übrigen entfällt die Anrufung des GrS auch dann, wenn ein Senat abweichend von einer Entscheidung eines anderen Senats des BSG sich einer später ergangenen Entscheidung des BVerfG oder einer Kammer des BVerfG anschließen will (vgl zum Anschluß an eine spätere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs [EuGH]: BSG SozR 1500 § 42 Nr. 1; des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes: BSGE 34, 269 = SozR Nr. 4 zu § 42 SGG; des GrS: BSG SozR 1500 § 161 Nr. 31), wie dies hier der Fall ist.
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Gemäß § 161 Abs. 2 Satz 2 SGG ist das BSG an die Zulassung gebunden (vgl. für den Fall fehlender Zustimmungserklärung BSG SozR 1500 § 161 Nr. 31; ferner Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 161 RdNr. 8).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

    Das BSG hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß es an den Beschluß des SG, mit dem die Zulassung der Sprungrevision ausgesprochen worden ist, auch dann gebunden ist, wenn dem SG zum Zeitpunkt der Beschlußfassung keine (wirksame) Zustimmungserklärung vorlag (vgl Urteil vom 30. Januar 1985 = SozR 1500 § 161 Nr. 31, Urteil vom 3. November 1993 = SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und Urteil vom 14. Juni 1995 = USK 95167).
  • BSG, 11.06.1992 - 4 RA 3/92

    Unbeglaubigte Fotokopie - Zustimmung - Sprungrevision

    Schon deshalb ist nicht darauf einzugehen, daß der Entscheidung des Großen Senats des BSG ungeachtet der hiervon uU abweichenden Entscheidung des 3. Senats des BSG ohne erneute Anrufung des Großen Senats des BSG zu folgen ist (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl 1991, § 42 Rz 7, § 44 Rz 4 mwN; auch BSGE 34, 269, 271f = SozR Nr. 4 zu § 42 SGG; ferner BSG SozR 1500 § 42 Nr. 1 und BSG SozR 1500 § 161 Nr. 31).
  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

    Es läßt sich nämlich nicht begründen, daß der Zulassungsbeschluß des SG, der auf einen unzulässigen nachträglichen Zulassungsantrag ergeht, eine das BSG nicht bindende Nicht- oder Scheinentscheidung wäre (vgl BSG SozR 1500 § 161 Nr. 31 für den Fall des Fehlens einer wirksamen Zustimmung des Gegners).
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

    Der GrS des BSG hat entschieden, unwirksam sei ein die Sprungrevision zulassender Beschluß nur, wenn er eine Nicht- oder Scheinentscheidung oder eine sonst völlig wirkungslose Entscheidung darstellt (BSG, Beschluß vom 18. November 1980, GS 3/79 = BSGE 51, 23, 28 f = SozR 1500 § 161 Nr. 27 sowie SozR 1500 § 161 Nr. 31 und 33).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/97 R

    Versorgungsausgleich - pauschale Beitragszahlung - Erstattungsverfahren - Tod des

    Ihre Statthaftigkeit ergibt sich gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aus dem für den erkennenden Senat grundsätzlich bindenden Zulassungsbeschluß des SG vom 21. August 1996 (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 161 Nr. 31).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 11/96

    Kieferorthopädische Behandlung in der Krankenversicherung, Beschränkung des

    Insbesondere ist das Bundessozialgericht an die Zulassung der Sprungrevision gebunden, obwohl dem SG die Zustimmungserklärung der Beklagten nur in Kopie vorgelegen hat (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 31).
  • BSG, 23.02.1994 - 10 RKg 18/93

    Studienordnung - Fachstudium - Lehrveranstaltung - Berufsausbildung

    Dieser bindet nach § 161 Abs. 2 Satz 2 SGG das Bundessozialgericht (BSG) selbst dann, wenn dem Zulassungsantrag entgegen § 161 Abs. 1 Satz 3, 1. Alternative SGG keine (ordnungsgemäße) Zustimmung des Gegners beigefügt war (BSG vom 30. Januar 1985, SozR 1500 § 161 Nr. 31).
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 97/96

    Mindestbewertung von Ersatzzeiten nach der Übergangsregelung des § 263 Abs. 5 SGB

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